Abteilungsordnung

 

 

Abteilungsordnung...

 
    Inhaltsverzeichnis
 

§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12

Stellung der Abteilung
Zweck und Aufgabe
Verbandszugehörigkeit
Mitgliedschaft
Organe der Abteilung
Abteilungsversammlung
Außerordentliche Abteilungsversammlung
Abteilungsleitung
Abteilungsbeitrag
Sportwart
Ehrungen
Inkrafttreten
         
 

§ 1



1.
  Stellung der Abteilung

Die Abteilung Sportkegeln ist eine eigenständige Abteilung des Sport-Club Hermaringen 1929 e.V. nach § 18 der Satzung vom 22.06.1990
 

 

   

 

§ 2



1.
  Zweck und Aufgaben

Die Abteilung Sportkegeln macht es sich zur Aufgabe, den Kegelsport zu pflegen und zu fördern, insbesondere der Jugendarbeit Geltung zu verleihen.
 

 

   

 

§ 3



1.
 

Verbandszugehörigkeit

Die Abteilung ist Mitglied des Württembergischen Kegel- und Bowlingverbandes, Mitgliedsnummer 10904603/4, im Bezirk Alb-Donau

 

 

   

 

§ 4



1.


2.
 

Mitgliedschaft

Die Abteilung besteht aus Mitgliedern im Sinne der Mitgliedschaft des Hauptvereins
( § 5-10 Satzung des Sport-Club Hermaringen).

Die Zuordnung zur Abteilung Sportkegeln erfolgt durch Willenserklärung.

 

 

   

 

§ 5



1.



a)
b)

Organe der Abteilung

Die Organe der Abteilung Sportkegeln sind:
Abteilungsversammlung
Abteilungsleitung

       

 

§ 6



1.


2.











3.





a)
b)

c)
d)
e)

f)
g)
h)

Abteilungsversammlung

Die Abteilungsversammlung ist nach Ablauf des Geschäftsjahres und vor der Haupt-
versammlung des Hauptvereins durchzuführen.

Die Abteilungsversammlung hat folgende Aufgaben:
Protokollverlesung über die letzte Abteilungsversammlung
Entgegennahme der Jahresberichte des Abteilungsleiters, des Sportwarts, des Damensportwarts, des Jugendleiters, des Pressewarts und des Kassenwarts
Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer
Entlastung der Abteilungsleitung
Beratung und Beschlussfassung über sonstige, von der Abteilungsleitung auf die Tagesordnung gebrachte Fragen und Anträgen
Wahl der Mitglieder der Abteilungsleitung
Beschlussfassung über Abteilungsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen
 Verleihung von Ehrungen

Die Durchführung der Abteilungsversammlung erfolgt gemäß § 13/3-10 der Satzung sowie der Geschäftsordnung des Sport-Club Hermaringen.

 

 

   

 

§ 7



1.




a)
b)

Außerordentliche Abteilungsversammlung

Die Abteilungsleitung kann außerordentliche Abteilungsversammlungen einberufen. Hierzu ist sie verpflichtet, wenn:
es das Interesse der Abteilung erfordert.
die Einberufung von einem Viertel aller stimmberechtigten Mitglieder der Abteilung unter Angabe des Grundes gegenüber der Abteilungsleitung schriftlich verlangt wird.

 

 

   

 

§ 8



1.










2.












3.


4.



a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)


a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
j)

Abteilungsleitung

Der Abteilungsleitung gehören an:
Abteilungsleiter
Stellvertretender Abteilungsleiter
Sportwart
Stellvertretender Sportwart
Damensportwart
Jugendleiter
Kassenwart
Schriftführer
Pressewart

Die Aufgaben der Abteilungsleitung sind:
Vertretung der Abteilung beim Württembergischen Kegel- und Bowlingverband
Vertretung der Abteilung gegenüber dem Hauptverein
Einberufung von Versammlungen und Sitzungen
Erledigung aller laufenden Abteilungsangelegenheiten
Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplans
Beschlussfassung über Anträge an den Hauptverein
Beschlussfassung über Anschaffungen
Beratung über Ordnungen der Abteilung
Beratung über Durchführung von sportlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen
Berufung von kommissarischen Mitgliedern in die Abteilungsleitung nach vorzeitigem Ausscheiden eines Mitgliedes

Die Abteilungsleitung wird nach rollierendem System für die Dauer von 2 Jahren von der Abteilungsversammlung gewählt. Sie bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt.

Die Abteilungsleitung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefasst.

 

 

   

 

§ 9



1.


2.
 

Abteilungsbeitrag

Die Abteilung Sportkegeln erhebt einen Abteilungsbeitrag, dessen Höhe von der Abteilungsversammlung beschlossen wird.

Weiterhin kann die Abteilungsversammlung Aufnahmegebühren und Umlagen festlegen
( § 9/5 der Satzung des Sport-Clubs Hermaringen ).

 

 

   

 

§ 10



1.



2.

3.
 

Sportwart

Der Sportwart, der Damensportwart, der Jugendleiter und deren Stellvertreter sorgen für
eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiel- und Trainingsbetriebes der aktiven
Mannschaften.

Sie vertreten die Abteilung bei Sitzungen, die den Sportbetrieb betreffen.

Insbesondere sind sie für die Aufstellung der aktiven Mannschaften zuständig.

 

 

   

 

§ 11



1.



a)
b)
c)

Ehrungen

Die Abteilung ehrt für folgende sportliche Leistungen:
Kreismeisterschaften 1. - 3. Platz
Bezirksmeisterschaften 1. - 3. Platz
Für 100, 250, 500, 750, 1000 Spiele (Punktspiele, Pokalspiele, Freundschaftsspiele)

       

 

§ 12



1.


2.

3.
 

Inkrafttreten

Diese Abteilungsordnung wird nach dem Beschluss der Abteilungsversammlung und nach Genehmigung durch den Vorstand des Hauptvereins in Kraft treten.

Die Abteilungsversammlung hat am 12.05.1995 diese Abteilungsordnung beschlossen.

Der Vorstand hat am 20.06.1996 diese Abteilungsordnung genehmigt.