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Abteilungsordnung... |
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Inhaltsverzeichnis |
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§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12 |
Stellung
der Abteilung
Zweck und Aufgabe
Verbandszugehörigkeit
Mitgliedschaft
Organe der Abteilung
Abteilungsversammlung
Außerordentliche Abteilungsversammlung
Abteilungsleitung
Abteilungsbeitrag
Sportwart
Ehrungen
Inkrafttreten |
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§ 1 |
1.
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Stellung
der Abteilung
Die Abteilung Sportkegeln ist eine eigenständige Abteilung des Sport-Club
Hermaringen 1929 e.V. nach § 18 der Satzung vom 22.06.1990 |
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§ 2 |
1. |
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Zweck
und Aufgaben
Die Abteilung Sportkegeln macht es
sich zur Aufgabe, den Kegelsport zu pflegen und zu fördern,
insbesondere der Jugendarbeit Geltung zu verleihen. |
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§ 3 |
1. |
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Verbandszugehörigkeit
Die Abteilung ist Mitglied des Württembergischen Kegel- und
Bowlingverbandes, Mitgliedsnummer
10904603/4, im Bezirk Alb-Donau |
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§ 4 |
1.
2. |
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Mitgliedschaft
Die Abteilung besteht aus Mitgliedern im Sinne der Mitgliedschaft des
Hauptvereins
( § 5-10 Satzung des Sport-Club Hermaringen).
Die Zuordnung zur Abteilung Sportkegeln erfolgt durch Willenserklärung. |
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§ 5 |
1. |
a)
b) |
Organe
der Abteilung
Die Organe der Abteilung Sportkegeln sind:
Abteilungsversammlung
Abteilungsleitung |
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§ 6 |
1.
2.
3. |
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h) |
Abteilungsversammlung
Die Abteilungsversammlung ist nach
Ablauf des Geschäftsjahres und vor der Haupt-
versammlung des Hauptvereins durchzuführen.
Die Abteilungsversammlung hat folgende Aufgaben:
Protokollverlesung über die letzte Abteilungsversammlung
Entgegennahme der Jahresberichte des Abteilungsleiters, des Sportwarts,
des Damensportwarts, des Jugendleiters, des Pressewarts und des
Kassenwarts
Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer
Entlastung der Abteilungsleitung
Beratung und Beschlussfassung über sonstige, von der Abteilungsleitung
auf die Tagesordnung gebrachte Fragen und Anträgen
Wahl der Mitglieder der Abteilungsleitung
Beschlussfassung über Abteilungsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen
Verleihung von Ehrungen
Die Durchführung der Abteilungsversammlung erfolgt gemäß § 13/3-10 der
Satzung sowie der Geschäftsordnung des Sport-Club Hermaringen. |
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§ 7 |
1. |
a)
b) |
Außerordentliche
Abteilungsversammlung
Die Abteilungsleitung kann außerordentliche Abteilungsversammlungen
einberufen. Hierzu ist sie verpflichtet, wenn:
es das Interesse der Abteilung erfordert.
die Einberufung von einem Viertel aller stimmberechtigten Mitglieder der
Abteilung unter Angabe des Grundes gegenüber der Abteilungsleitung
schriftlich verlangt wird. |
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§ 8 |
1.
2.
3.
4. |
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
j) |
Abteilungsleitung
Der Abteilungsleitung gehören an:
Abteilungsleiter
Stellvertretender Abteilungsleiter
Sportwart
Stellvertretender Sportwart
Damensportwart
Jugendleiter
Kassenwart
Schriftführer
Pressewart
Die Aufgaben der Abteilungsleitung sind:
Vertretung der Abteilung beim Württembergischen Kegel- und Bowlingverband
Vertretung der Abteilung gegenüber dem Hauptverein
Einberufung von Versammlungen und Sitzungen
Erledigung aller laufenden Abteilungsangelegenheiten
Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplans
Beschlussfassung über Anträge an den Hauptverein
Beschlussfassung über Anschaffungen
Beratung über Ordnungen der Abteilung
Beratung über Durchführung von sportlichen und gesellschaftlichen
Veranstaltungen
Berufung von kommissarischen Mitgliedern in die Abteilungsleitung nach
vorzeitigem Ausscheiden eines
Mitgliedes
Die Abteilungsleitung wird nach rollierendem System für die Dauer von 2
Jahren von der Abteilungsversammlung
gewählt. Sie bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt.
Die Abteilungsleitung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen
Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse
werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefasst. |
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§ 9 |
1.
2. |
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Abteilungsbeitrag
Die Abteilung Sportkegeln erhebt einen Abteilungsbeitrag, dessen Höhe
von der Abteilungsversammlung beschlossen wird.
Weiterhin kann die Abteilungsversammlung Aufnahmegebühren und Umlagen
festlegen
( § 9/5 der Satzung des Sport-Clubs Hermaringen ). |
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§ 10 |
1.
2.
3. |
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Sportwart
Der Sportwart, der Damensportwart, der Jugendleiter und deren
Stellvertreter sorgen für
eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiel-
und Trainingsbetriebes der aktiven
Mannschaften.
Sie vertreten die Abteilung bei Sitzungen, die den Sportbetrieb betreffen.
Insbesondere sind sie für die Aufstellung der aktiven Mannschaften zuständig. |
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§ 11 |
1. |
a)
b)
c) |
Ehrungen
Die Abteilung ehrt für folgende sportliche Leistungen:
Kreismeisterschaften 1. - 3. Platz
Bezirksmeisterschaften 1. - 3. Platz
Für 100, 250, 500, 750, 1000 Spiele (Punktspiele, Pokalspiele,
Freundschaftsspiele) |
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§ 12 |
1.
2.
3. |
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Inkrafttreten
Diese Abteilungsordnung wird nach
dem Beschluss der Abteilungsversammlung und nach Genehmigung durch den
Vorstand des Hauptvereins in Kraft treten.
Die Abteilungsversammlung hat am 12.05.1995 diese Abteilungsordnung
beschlossen.
Der Vorstand hat am 20.06.1996 diese Abteilungsordnung genehmigt. |
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